Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen? (Frage: 56)
1) Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt 2) Polizeibeamten (nicht dienstlich tätig) 3) Volljährigen Personen meines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung
Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt