Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen? (Frage: 56)
1) Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt 2) Volljährigen Personen meines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung 3) Polizeibeamten (nicht dienstlich tätig)
Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach meinen Weisungen erfolgt